Kfz-Gutachter nach Unfall schnell bei Ihnen vor Ort
Unabhängiges Gutachten für Ihren Haftpflichtschaden. Bei eindeutig unverschuldetem Unfall werden die erforderlichen Sachverständigenkosten grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.*
- Unabhängig von der gegnerischen Versicherung
- Kostenübernahme durch die gegnerische Haftpflicht*
- Termin meist in 24 bis 48 Stunden
- Vollständige, faire Schadenbewertung
In drei Schritten zum Gutachten
Schaden melden
Über das Formular oben, per WhatsApp oder am Telefon. Dauert keine Minute.
Besichtigung vor Ort
Ich komme zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt, meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Schaden regulieren
Mit dem fertigen Gutachten setzen Sie Ihre Ansprüche bei der Versicherung vollständig durch.
Warum ein eigener Gutachter so wichtig ist
Als Geschädigter dürfen Sie Ihren Sachverständigen selbst wählen.
- Auftrag erfolgt durch die Versicherung
- Sie sind nicht dessen Auftraggeber
- Begutachtung erfolgt im Rahmen des Versicherungsauftrags
- Sie bestimmen Ihren Sachverständigen selbst
- Unabhängige Dokumentation des Schadens
- Berücksichtigung der für das Gutachten relevanten Schadenpositionen
- Persönlicher Ansprechpartner: Uli Gerd Demes
Das steckt in Ihrem Gutachten
Ein vollständiges Gutachten schafft eine wichtige Grundlage dafür, dass unfallbedingte Schadenpositionen bei der Regulierung berücksichtigt werden können.
Schadendokumentation
Alle Schäden mit Fotos und Beschreibung, auch solche, die man auf den ersten Blick nicht sieht.
Reparaturkosten
Jede Reparaturposition einzeln aufgeführt, nach Herstellervorgaben und ortsüblichen Stundensätzen.
Wertminderung
Ein Unfallwagen ist weniger wert. Dieser Verlust wird berechnet und gehört zu Ihrem Anspruch.
Wiederbeschaffungswert
Was Ihr Auto vor dem Unfall wert war. Die Grundlage, falls sich eine Reparatur nicht mehr lohnt.
Totalschaden?
Ich ermittle Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten und prüfe auf dieser Grundlage, ob aus sachverständiger Sicht ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Beweissicherung
Das Gutachten sichert Ihren Schaden unabhängig ab, auch wenn die Versicherung widerspricht oder es vor Gericht geht.

Ein Gutachter, der für Sie da ist
Kurzfristig vor Ort am Niederrhein, im Ruhrgebiet und in ganz NRW.
Sie haben das Recht auf einen eigenen Gutachter. Ich arbeite nur für Sie.
Bei eindeutig unverschuldetem Unfall trägt grundsätzlich die Haftpflicht des Verursachers die Gutachterkosten.* Das klären wir vorab.
Kein Callcenter, kein Weiterverbinden. Sie sprechen direkt mit mir.
Ihr Kfz-Gutachter am Niederrhein, im Ruhrgebiet und in ganz NRW
Mein Büro liegt in Bocholt. Von dort komme ich zu Ihnen, egal wo in NRW Ihr Auto gerade steht.
- Termin bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt
- Meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden
- Gutachten auf Wunsch direkt an Anwalt oder Versicherung
- 0179 1717851
Bei diesen Schäden helfe ich Ihnen

Front- oder Heckschaden, oft mit verstecktem Schaden an Trägern und Sensoren.

Beim Spurwechsel oder an der Kreuzung. Türen, Schweller und Lack.

Stoßfänger, Kotflügel, Scheinwerfer. Auch wenn es klein aussieht.

Lack, Felgen und Anbauteile. Ich prüfe, was wirklich dahintersteckt.
Das sagen meine Kunden
„Herr Demes war sofort telefonisch erreichbar, hat meine Fragen sehr schnell beantwortet und mich Schritt für Schritt durch alles geleitet, was zu tun war. Er kam schnell mit einem Abschlepper, sodass das Fahrzeug erst einmal von der Fahrbahn wegkam, und hat es dann zügig begutachtet. Das Gutachten war super schnell fertig, und die Versicherung hat vollumfänglich gezahlt. Die Kommunikation war immer top. Ich kann ihn wärmstens empfehlen.“
„Ich brauchte einen Gutachter und habe online nach einem gesucht. Herrn Demes kannte ich vorher nicht. Er hat meinen Schaden begutachtet und die Abwicklung übernommen. Ich war top zufrieden.“
Häufige Fragen
Wann brauche ich ein Gutachten?
Sobald der Schaden über eine Bagatelle hinausgeht, grob ab etwa 750 €, oder die Schadenhöhe unklar ist. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag. Schicken Sie mir Fotos, dann sage ich es Ihnen ehrlich.
Was kostet mich das Gutachten?
Bei einem eindeutig unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die erforderlichen Sachverständigenkosten grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Bei Teil- oder Eigenschuld oder unklarer Haftung besprechen wir die Kosten vorab.
Darf ich meinen Gutachter selbst aussuchen?
Ja. Als Geschädigter wählen Sie Ihren Sachverständigen frei. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.
Wo sind Sie im Einsatz?
Am Niederrhein, im Ruhrgebiet sowie in ganz NRW. Mein Büro liegt in Bocholt, zur Besichtigung komme ich zu Ihnen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden, direkt bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt.
Was ist der Unterschied zum Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag nennt nur die Reparaturkosten. Ein Gutachten erfasst zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall und dient als Beweis.
Was ist die Wertminderung?
Auch nach fachgerechter Reparatur gilt Ihr Auto als Unfallwagen und ist beim Verkauf weniger wert. Diesen Verlust (merkantiler Minderwert) muss die gegnerische Versicherung ersetzen.
* Hinweis zu den Kosten: Bei einem eindeutig unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die erforderlichen Sachverständigenkosten. Bei Mit- oder Alleinschuld oder wenn die Haftung nicht eindeutig ist, können Kosten ganz oder anteilig bei Ihnen bleiben. Das klären wir immer vorab, bevor Kosten entstehen.
Jetzt Gutachter anfragen
Rufen Sie an, bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen. Ich berate Sie unverbindlich.
